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Mietenanlage

Mietenanlage

Um das möglichst verlustfreie und reibungslose Laden und Zudecken der Rübenmieten zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte sowie die Mietenanlagepläne:

Mietenanlage:

  • nur auf spurenfreiem Untergrund

  • nicht in Senken (Durchnässung von Mieten und Untergrund)

  • pararllel zu einem befestigen Weg

  • an Stichwegen nur bei Vorhandensein einer Wendemöglichkeit

  • an öffentlichen Straßen / Kreisstraßen / Staatsstraßen nur mit Verkehrsrechtlicher Anordnung

  • nicht neben dichten Baumreihen

  • nicht unter Hochspannungsmasten

Abstände:

  • Breite der Miete maximal 9,50 Meter

  • Abstand zwischen Rübenmiete und Weg mindestens 2 Meter.

    • Ist der Abstand zu gering, muss der Überlader stark abgewinkelt werden und die Bruchverluste bei der Übergabe steigen an!

  • Rangierabstand vor dem Mietenkopf mindestens 20 Meter

  • Abstand Miete-Pflugfurche mindestens 1 Meter und Weg-Pflugfurche mindestens 13 Meter

    • die Tiefenführung der Aufnahme läuft sonst in der Furche und die Verluste steigen deutlich an!

  • Mitte Verladegerät bis Mitte LKW max. 13,50 Meter. Liegt der Weg höher, verringert sich dieser Abstand.

  • Höhenunterschied Feld zu Weg max. 2 Meter.

Wichtig vor Frost:

Bitte die Erdwülste neben der Miete, die durch den Roder entstehen können, einebnen oder beseitigen. Gefrieren die Wülste, so läuft die Tiefenführung der Aufnahme auf diesen gefrorenen Wülsten und die Aufnahme steigt an - eine Schicht Rüben bleibt hier unvermeidlich liegen!

Mietenanlageplan_neu.jpg
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