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Straßenverladung

Straßenverladung

Bei der Verladung von Rüben auf Kreis- oder Staatsstraßen gilt es für den ANBAUER, einige Dinge zu beachten:

  • rechtzeitig (min. 14 Tage vor Verladung) den jeweiligen Einsatzleiter informieren

  • rechtzeitig (min. 14 Tage vor Verladung) bei der zuständigen Stelle die Verkehrsrechtliche Anordnung einholen und diese dem Einsatzleiter vorlegen

  • rechtzeitig für Beschilderung sorgen (z.B. Bauhof)

  • unverzüglich für eine Reinigung der Fahrbahn sorgen

Die Formulare zur Verkehrsrechtlichen Anordnung können mit untenstehenden Links heruntergeladen werden.

Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist unaufgefordert dem jeweiligen Einsatzleiter vorzulegen.

Bei Fragen ist die jeweilige MR-Geschäftsstelle behilflich!

Muster VRA_mit Schriftzug.jpg
Lageplan Muster
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